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Können kabellose Ladegeräte in Flugzeugen und durch Sicherheitsscanner mitgenommen werden?

Grundregeln für die Mitnahme von Ladegeräten an Bord

Gemäß der „Liste der Gegenstände, die für Passagiere der Zivilluftfahrt im Handgepäck und aufgegebenem Gepäck verboten sind“ der Zivilluftfahrtbehörde Chinas und den Richtlinien der International Air Transport Association (IATA), können gewöhnliche Ladegeräte (z. B. Ladegeräte für Mobiltelefone und Laptops) an Bord oder im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden, müssen jedoch die folgenden Bedingungen erfüllen:

Leistungsgrenzen: Es gibt keine expliziten Leistungsgrenzen für Ladegeräte ohne eingebaute -Batterien, aber Powerbanks mit Lithiumbatterien müssen eine Nennenergie von weniger als oder gleich 100 Wh (ca. 27.000 mAh) haben. Das Überschreiten dieser Grenze erfordert eine Genehmigung der Fluggesellschaft.

Mengenbeschränkungen: Jeder Passagier darf höchstens zwei konforme Powerbanks mitführen und diese dürfen nicht eingecheckt werden.

Sicherheitsüberprüfungsanforderungen: Ladegeräte müssen separat überprüft werden und dürfen nicht mit anderen elektronischen Geräten gestapelt werden, um die Röntgenbildgebung nicht zu behindern.

 

Vorsichtsmaßnahmen für spezielle Ladegeräte

Drahtlose Ladegeräte: Wenn sie magnetische Komponenten enthalten, müssen sie einen Sicherheitsscanner durchlaufen, um die magnetische Feldstärke zu testen (normalerweise erfüllen Haushaltsprodukte die Standards).

Autoladegeräte: Das Mitführen ist erlaubt, die Verwendung an Bord ist jedoch verboten.

Multifunktionale Ladestationen: Wenn sie Batterien oder Werkzeuge mit großer-Kapazität (z. B. Schraubendreher) enthalten, können diese als Gefahrgut eingestuft werden und müssen im Voraus deklariert werden.

 

Häufige Probleme und Missverständnisse

„Ladegeräte stören Flugzeugsignale“: Die Zivilluftfahrtbehörde Chinas (CAAC) hat klar erklärt, dass Ladegeräte, die die 3C-Zertifizierung erfüllen, die Avionikausrüstung nicht stören, der Strom jedoch während des Starts/der Landung ausgeschaltet sein muss.

„Alle Lithiumbatterien dürfen nicht eingecheckt werden“: Dies gilt nur für tragbare Powerbanks und andere Powerbanks. Geräte mit integrierten-Akkus (z. B. Kameras) können eingecheckt werden, der Akkuladestand muss jedoch höchstens 30 % betragen.

 

Praktische Ratschläge
Legen Sie das Ladegerät in Ihr Handgepäck-, um Schäden oder Verlust beim Check-in zu vermeiden-.

Überprüfen Sie im Voraus, ob das Kapazitätsetikett der Powerbank klar ist. Eine unklare Kennzeichnung kann zur Beschlagnahmung führen.

Internationale Flüge unterliegen zusätzlichen Vorschriften des Ziellandes (z. B. verfügt die US-amerikanische TSA über ein separates Inspektionsverfahren für Powerbanks).

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